"Es ist nicht gesagt, dass es besser wird, wenn es anders wird. 

Wenn es aber besser werden soll, muss es anders werden."


Georg Christoph Lichtenberg

Soziotherapie


Ambulantes Therapieangebot für Menschen mit einer psychiatrischen Erkrankung



Wer erhält Soziotherapie?

Soziotherapie richtet sich an Menschen mit psychischen Erkrankungen und  Einschränkungen in der Alltagsbewältigung wie bei der Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben; der selbstständigen Inanspruchnahme ärztlicher oder therapeutischer Maßnahmen sowie reduzierter Wegefähigkeit.

Wie unterstützt Soziotherapie?

Soziotherapie bietet Ihnen therapeutische Unterstützung in unseren Praxisräumen oder bei Ihnen Zuhause. Gemeinsam stärken wir Ihren selbstwirksamen Umgang mit Ihrer Erkrankung. Mit einer festen soziotherapeutischen Fachkraft erarbeiten Sie individuelle Strategien für mehr Stabilität und ein verbessertes Netzwerk in Ihrem Umfeld.

Wer zahlt die Soziotherapie?

Soziotherapie wird von einem Facharzt oder Psychotherapeuten verordnet und durch die gesetzliche Krankenkasse genehmigt. Diese übernimmt dann die Kosten für maximal 120 Therapiestunden in 3 Jahren. Es ist eine schnell zugängliche Leistung, welche mit fünf Probestunden zur Klärung der Therapieinhalte und –ziele begonnen werden kann.

Was kann Soziotherapie bieten?

Anhand von praktischen Übungen und unterschiedlichen Techniken können Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer verbessert werden. Auch die Tagesstrukturierung, das planerische Denken sowie Strategien zur Konfliktlösung können gestärkt werden. Die Begleitung herausfordernder Termine ist ebenso möglich und oft zielführend.

DER WEG IN DIE SOZIOTHERAPIE

Verordnungsmöglichkeiten im Rheinisch-Bergischen Kreis

Ihr*e Psychiater*in sowie Ihr*e Psychotherapeut*in kann Ihnen bei Bedarf eine Verordnung zur Soziotherapie ausstellen. Hierzu benötigt er bzw. sie eine sogenannte Verordnungsfähigkeit. Diese kann bei der kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden.


Wohnen Sie im Rheinisch-Bergischen Kreis und haben keine ambulante psychiatrische Anbindung, können Sie sich an die psychiatrische Institutsambulanz des Evangelischen Krankenhauses wenden. Unter  02202-1223120 könne Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Die Wartezeit liegt bei etwa drei Monaten. Die Ärzte der Ambulanz können dann bei Bedarf eine Verordnung zur Soziotherapie ausstellen. Bei einer sehr hohen emotionalen Belastung können Sie auch die Notfallsprechstunde der Ambulanz werktags von 8:00 - 16:30 Uhrbesuchen. Hier müssen Sie aber mit langen Wartezeiten rechnen.


Auch Ihr*e Hausärzt*in sowie jede*r andere Fachärzt*in kann eine Verordnung zur Soziotherapie mit 5 Einheiten ausstellen. Mit diesem Zeitkontingent unterstützt unsere soziotherapeutische Fachkraft Sie, um bei Bedarf eine langfristige Verordnung und Anbindung zu erhalten.


Falls Ihr*e Hausärzt*in noch keine Berührungspunkte mit einer soziotherapeutischen Verordnung hatte, können Sie gerne diesen Informationsflyer weiterleiten.

Verordnungsmöglichkeiten in Lüdenscheid

Ihr*e Psychiater*in sowie Ihr*e Psychotherapeut*in kann Ihnen bei Bedarf eine Verordnung zur Soziotherapie ausstellen. Hierzu benötigt er bzw. sie eine sogenannte Verordnungsfähigkeit. Diese kann bei der kassenärztlichen Vereinigung beantragt werden.


Haben Sie noch keine ambulante psychiatrische Anbindung, können Sie mit einem Vermittlungscode (diesen erhalten Sie von Ihrem / Ihrer Hausärzt*in) einen Termin bei einer psychiatrischen Fachkraft auf der Terminserviceseite vereinbaren. 


Terminservicestelle 116117


Auch Ihr*e Hausärzt*in sowie jede*r andere Fachärzt*in kann eine Verordnung zur Soziotherapie mit 5 Einheiten ausstellen. Mit diesem Zeitkontingent unterstützt unsere soziotherapeutische Fachkraft Sie, um bei Bedarf eine langfristige Verordnung und Anbindung zu erhalten.


Falls Ihr*e Hausärzt*in noch keine Berührungspunkte mit einer soziotherapeutischen Verordnung hatte, können Sie gerne diesen Informationsflyer weiterleiten.

Soziotherapie vs. Psychotherapie

Ziele: Förderung und Erhalt der Alltagsbewältigungsfähigkeiten, Minderung der Auswirkungen der Erkrankung

Ziel: Behandlung der Erkrankung, Linderung der psychischen Belastungen


Hausbesuche, Begleitung zu Terminen, Termine in der Praxis

Behandlung in den Praxisräumen der therapeutischen Fachkraft

Krankheitseinsicht kann erarbeitet werden

Krankheitseinsicht sollte vorhanden sein

Praktisch orientierte Therapie im sozialen System der betroffenen Person durch Training und Handlungsanleitungen

Konzentration auf Persönlichkeitsentwicklung durch Förderung der Reflektionsfähigkeit sowie der Aufarbeitung vergangener Erfahrungen

Zugang durch Verordnung

Beantragung der Therapie durch Therapeut*in

Soziotherapie vs. Ambulant Betreutes Wohnen

Ziel: Gesundheitliche Stabilisierung, sozialtherapeutische Intervention

Ziel: Versorgung der betroffenen Person, Unterstützung der Alltagsbewältigung

Kosten werden durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen, es besteht ein Eigenanteil

Kosten übernimmt die Eingliederungshilfe, ab einem gewissen Einkommen muss ein Eigenanteil übernommen werden

Zugang durch Verordnung von ärztlicher / therapeutscher Fachkraft

Zugang durch Antragsstellung und einem fachärztlichen Gutachten

Austausch und Zusammenarbeit mit Verordner*in zur Stabilisierung der medizinischen und therapeutischen Versorgung

Schweigepflicht gegenüber medzinischen und therapeutischen Fachkräften

Maximal 120 Stunden in drei Jahren

Keine Begrenzung der Versorgungsleistung

Haben Sie noch Fragen zur Soziotherapie? Gerne beraten wir Sie telefonisch.